Sie benötigen anwaltlichen Rat und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Regressansprüche aus § 116 SGB X? Oder § 119 SGB X? Sie haben Schwierigkeiten, einen Aufwendungsanspruch nach § 110 SGB VII zu realisieren?
Durch meine jahrelange Tätigkeit ist mir nichts in der Schadensregulierung fremd. Bis hin zum Kürzungs- und Verteilungsverfahren kenne ich alle Facetten der Schadensregulierung. Und habe im Laufe der Zeit viele gute und manchmal schlechte Argumente von Mitarbeitern von Versicherungen gehört.
Haftpflichtversicherungen haben – oft über den GDV eine gemeinsame – Strategie der Schadensregulierung. Actineo und andere „Standardthemen“ sind gute Beispiele. Ich erarbeite mit meinen Mandanten ebenfalls Strategien. Und die führen nicht selten dazu, dass Regressansprüche ohne Gerichtsverfahren erfüllt werden.
Zu meinem Angebot gehört auch die Kalkulierbarkeit meiner Vergütung.
Wenn es gelingt, die Leistungsabteilung „ins Boot zu holen“, sind für den Sozialversicherungsträger hohe Summen als betriebswirtschaftliche Ersparnis möglich. So konnte ich in einem Fall kapitalisiert mehr als 1,4 Millionen Euro in die Kasse meiner Mandantin bringen.
Meine Leistungen für Sozial- und Rentenversicherungsträger reichen von der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung über Beratungen bis hin zu Inhouseschulungen. Ich berate auch (teilweise namhafte) Kolleginnen und Kollegen bei der Bearbeitung von Personengroßschäden.
So gelingt es, über den Einzelfall hinaus nachhaltige Erfolge zu gestalten.
Lassen Sie uns gerne unverbindlich über eine Zusammenarbeit reden.